01.04.00 - Außerordentliche Mitgliederversammlung 2000
Protokoll der außerordentlichen Hauptversammlung des Rollenspielclubs Tornesch 94 e.V.
Top 1:
Der 1. Vorsitzende Carsten Praefcke begrüßt die 17 anwesenden Mitglieder (einer nicht stimmberechtigt) und weißt auf den Tagesordnungspunkt 4, die Änderung unserer Vereinssatzung hin.
Top 2:
Das Protokoll der letzten Hauptversammlung wurde verlesen und mit einer Gegenstimme und eine Enthaltung (14 Zustimmungen) angenommen.
Top 3:
Der Kassenprüfbericht wurde vom ehemaligen Kassenprüfer vorgestellt und mit vier Enthaltungen (12 Zustimmungen) angenommen.
Top 4:
Tagesordnungspunkt 4 bezieht sich auf die Satzungsänderung. Die alte Satzung des Rollenspielclunbs Tornesch 94 e.V. liegt jedem anwesenden Mitglied vor. Stefan Unger (Kassenwart) weißt auf die Vorteile hin, die solch eine Satzungsänderung mit sich bringen würden. Fortan währe der Verein in der Lage "nicht unerhebliche Zuschüsse“ von Gemeinde und Kreis zu diversen Veranstaltungen (Dänemark 2001?, RatCon`00) zu erhalten. Hinzu komme, dass es dem Verein gestattet wäre steuerbegünstigte Spenden anzunehmen.
Stefan Unger weist ebenfalls darauf hin, dass das Finanzamt dem Wortlaut der Satzungsänderung zustimmen muss, weshalb man sich an einer sogenannten "Mustersatzung“ orientiere. Dieser Satzungsänderung müsse jedes Mitglied (auch die nicht Stimmberechtigten) zustimmen, selbst eine Enthaltung brächte den Versuch der Änderung zu kippen.
Abstimmung über die Änderung des §2: Der Paragraph 2 wird in seiner alten wie neuen Form(siehe unten) verlesen:
§2 Zweck des Vereines (komplette Neufassung) Der RSCT 94 e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereines ist die Förderung der Kinder und Jugend. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Zusammenfassung von Schülern und Jugendlichen aus Tornesch und Umgebung für die Durchführung von fantastischen Spielen ( Rollenspiele) und Strategiespielen, ferner durch die Erfassung von Anhängern und Förderern von fantastischen Spielen und Strategiespielen als passive Mitglieder. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden sind ausschließlich und unmittelbar für Vereinsaktivitäten des RSCT 94 e.V. zu verwenden.
Alle anwesenden Mitglieder (auch die nicht Stimmberechtigten) stimmen dieser Änderung zu. Alle Nichtanwesenden gaben ihre Zustimmung per vorgefertigter Zustimmungserklärung.
Abstimmung über die Änderung des §5: Der Paragraph 5 wird in seiner alten wie neuen Form(siehe unten) verlesen:
§5 Entschädigungszahlungen ( Einfügung zwischen den bisherigen Sätzen 3 und 4) (...) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereines fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.
Alle anwesenden Mitglieder (auch die nicht Stimmberechtigten) stimmen dieser Änderung zu. Alle Nichtanwesenden gaben ihre Zustimmung per vorgefertigter Zustimmungserklärung.
Abstimmung über die Änderung des §9: Der Paragraph 9 wird in seiner alten wie neuen Form(siehe unten) verlesen:
§9 Auflösung des Vereines (Ergänzung des Satzes 2) (Bei Auflösung des Vereines fällt das Vermögen des Vereines der Gemeindebücherei Tornesch zu ), die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Alle anwesenden Mitglieder (auch die nicht Stimmberechtigten) stimmen dieser Änderung zu. Alle Nichtanwesenden gaben ihre Zustimmung per vorgefertigter Zustimmungserklärung.
Abstimmung über die Änderung des §10: Alle Mitglieder (eine Gegenstimme) stimmen zu, dass folgender Satz dem §10 hinzugefügt wird: Die Satzung wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung am 01.04.200, abgehalten im Bonhoefferhaus, Tornesch, einstimmig geändert.
Top 5:
Der Kassenwart erinnerte bestimmt (aber höflich) noch an die zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge.
Des Weiteren wies unser Informatiker (C. Praefcke) auf Neuerungen der Vereinshompage hin und rief dazu auf ihm Material für eben diese zukommen zu lassen.
