Rag'nag Kirche

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Inhaltsverzeichnis

Struktur des Staates und Kirche

Der Staat Bursa steht unter der Autorität der Kirche Rag’nags, Staatsoberhaupt ist der Thearch. Dieser besitzt als Staatsoberhaupt die Fülle der gesetzgebenden, ausführenden und richterlichen Gewalt.
Die Judikative besteht aus einem Gericht erster Instanz. Urteile werden im Namen des Thearchen gefällt. Dieser hat das Recht in jedweder Straf- oder Zivilsache und in jedweder Phase allumfassend einzugreifen. Er kann beispielsweise die Entscheidungsbefugnis in einem Prozess auch sich selbst übertragen.

Die Behörden, welche die Leitung der zentralen Aufgaben der Kirche und Staates übernehmen, werden Ragnagsterien genannt. Dem bedeutendsten Ragnagssterium -dem Sekretariat- steht der Tharchsekretär vor, den anderen Ragnagsterien entweder ein Prefectus oder ein Sekretär. Daneben gibt es die Konragnationen, Vereinigungen im Namen Rag’nags, welche mit die Verwaltung der Kirche bertraut sind. Vier Gerichtshöfe sprechen im Namen des Thearchen Recht sowohl in der kirchlichen als auch in weltlichen Sachen. Einige Ämter sind für die Organisation von weltlichen Dingen der Kirche verantwortlich. Die klerikalen Kommissionen werden vom Thearchen einberufen. Allen Ragnagterien stehen die Klerikalen Rät mit ihren Ratschlägen zur Seite. Einige weiteren Institutionen, wie Bauhütte und Akademie, bilden weitere Ragnagsterien, welche eine weniger bedeutende Rolle in der Kirche spielen.

Ragnagsterien

Sekretariat

Wichtigste politische Einrichtung ist das Sekretariat, das vom Thearchsekretär geleitet wird. Als erster Mitarbeiter des Therachen in der Leitung der Kirche kann der Thearchsekretär als der höchste Repräsentant der diplomatischen und politischen Aktivitäten der Kirche betrachtet werden, der unter bestimmten Umständen die Person des Thearchen selbst vertritt.
Das Sekretariat wird in die Abteilung für Allgemeine Angelegenheiten („Innenministerium“) und in die Abteilung für Beziehungen zu den Staaten („Außenministerium“) unterteilt.
Die Abteilung für Allgemeine Angelegenheiten übernimmt die Endredaktion und Zustellung aller Schreiben der Ragnagsterien, überwacht und koordiniert die Tätigkeit der übrigen Ragnagsterien. Auch die Kirchen in anderen Ländern und Provinzen werden von dieser Abteilung geleitet, insbesondere, was ihren Kontakt zu den Ortskirchen angeht.
Die Abteilung für Beziehungen zu den Staaten ist für alle Belange der Beziehungen zu anderen Ländern zuständig, die nicht von den jeweiligen Kirchen Rag’nags in den betreffenden Ländern selbstständig geregelt werden. Darüber hinaus übernimmt sie die Interessenvertretung des Thearchen bei internationalen Kongressen und Verhandlungen.
Zurzeit hat das Staatssekretariat knapp 150 Mitarbeiter, in den niedrigeren Rängen auch Laien.

Konragnagtion

Die Konragnationen sind die „Vereinigungen mit Rag’nag“, welche die Verwaltungsorgane der Kirche sind. Sie sind nach Sachgebieten unterteilt. Jede Kongregation verfügt über einen Stab von rund 25 Mitarbeitern, welche den Mitgliedern zuarbeiten, und wird von einem Prefectus geleitet. Die Mitglieder einer Konragnation werden –nach Vorschlag des Prefectus– vom Thearchen ernannt. Es existieren derzeit elf Konragnationen:

  1. Konragnagtion für die Glaubenslehre: Schutz und Förderung der Glaubens- und Sittenlehre in der ganzen Kirche
  2. Konragnagtion für die Kirchen: Verbindung mit den Kirchen der Junggötter.
  3. Konragnagtion für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung: Zuständig für alle liturgischen und sak-ramentalen Fragen
  4. Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse
  5. Konragnagtion für die Missionierung
  6. Konragnagtion für den Klerus: Aus- und Weiterbildung des Klerus, Personaladministration
  7. Konragnagtion für das Bildungswesen: Zuständig für Universitäten, Institute, Schulen usw.
  8. Konragnagtion für die Bischöfe: Zuständig für Angelegenheiten, die Bischöfe betreffen (Ernennung, Synoden,...)
  9. Konragnagtion für die Ablassgesuche und Reliquienangelegenheiten
  10. Konragnagtion für Revision der Bücher und Index der verbotenen Bücher
  11. Konragnagtion für Untersuchung von Ketzereien und Irrlehren

Gerichtshöfe

Es gibt vier Gerichtshöfe in der Theokratie Burusa. Diese werden von Sekretären geleitet, ihnen stehen mehrere Richter zur Seite, welche vom Klerikalen Rat für Gerechtigkeit und Frieden beraten werden.

  1. Oberster Gerichtshof der Heiligen Kirche
  2. Gerichtshof zum Schutze der Heiligen Kirche (Einheitlichkeit der Rechtsprechung)
  3. Segnender Gerichtshof (Zuständig für Absolutionen, Dispense und Gnadenerweise)
  4. Strafgerichtshof

Klerikale Räte

Die Klerikalen Räte werden direkt vom Thearchen eingesetzt. Sie stehen den Ragnagsterien und dem Thearchen mit Rat zur Seite. Sie treten mindestens einmal im Jahr zusammen. Wenn ihr Rat dringend benötigt werden, kann eine Versammlung eines Rates auch häufiger einberufen werden. Einige Räte haben einen oder auch mehrere Berater ernannt, welche für den Rat sprechen, ohne dass dieser bei jeder Anfrage zusammentreten muss.

  1. Klerikaler Rat für die Laien
  2. Klerikaler Rat für die Förderung der Einheit der Kirchen
  3. Klerikaler Rat für Gerechtigkeit und Frieden
  4. Klerikaler Rat der Seelsorge für Pilger
  5. Klerikaler Rat für den Krankendienst
  6. Klerikaler Rat für den Interreligiösen Dialog
  7. Klerikaler Rat für die Kultur
  8. Klerikaler Rat für die Bergbau
  9. Klerikaler Rat für Landwirtschaft
  10. Klerikaler Rat für die Familie

Ämter

  1. Verwaltung der Güter der Rag'nag Kirche
  2. Prefectur für die ökonomischen Angelegenheiten
  3. Prefectur des thearchalen Hauses
  4. Amt für die Liturgischen Feiern des Thearchen

Klerikale Kommission

Die klerikale Kommission sind kleine Kreise von Bischöfe, welche vom Thearchen eine besondere Aufgabe übertragen bekommen haben. Sie beschäftigen sich in ihren Versammlungen mit einem bestimmten Thema. Es gibt einige ständige Kommisionen, welche regelmäßig Zusammentreten; andere werden nur bei Bedarf zum Leben gerufen und wenn ihre Arbeit erledigt ist, auch wieder eingestellt. Derzeit gibt es folgende Kommissionen:

  1. Klerikaler Kommission für Burusa
  2. Klerikaler Kommission für die Kulturgüter der Kirche
  3. Klerikaler Kommission für die sakrale Archäologie
  4. Disziplinarkommission

Andere Institutionen

  1. Geheimarchiv des Thearchen
  2. Rag'nag Bibliothek
  3. Akademie der Wissenschaften
  4. Bauhütte
  5. Kirchlicher Wohltätigkeitsdienst

Priester und Bischöfe

Die Priester sind die Mittler zwischen dem göttlichen Rag’nag und den Gläubigen. Sie nehmen die sakralen und kultischen Handlungen, wie Einsegnungen, Gottesdienste und Opferungen vor. Die Priester werden vom Bischof ihrer Region geweiht, nachdem sie eine umfassende theologische Schulung hinter sich gebracht haben. Die zukünftigen Priester und Priesterinnen werden meist schon in jungen Jahren von ihren Eltern in die Obhut der Rag’nag Kirche gegeben. Sie werden zuerst von einem Priester aufgezogen und in den allgemeinen Riten und kultischen Handlungen unterwiesen. Sie lernen Lesen und Schreiben, ein Handwerk und die Landwirtschaft. Ein Jahr vor der Weihe werden sie zum Bischof gegeben, wo sie in theologischer Theorie unterrichtet werden.

Ein Bischof ist ein geistlicher Würdenträger, der die geistliche und administrative Leitung eines bestimmten Gebietes hat, das üblicherweise zahlreiche lokale Gemeinden umfasst. Zur Verwaltung der Diözese stehen dem Bischof mehrere Beamte zur Seite, u.a. der Bischofsekretärr (der allgemeine und ständige Vertreter des Bischofs, seine Bestellung ist dem Bischof frei gestellt), der Bischofsrichter (wird vom Bischof bestellt und ist Inhaber der kirchlichen Gerichtsgewalt, muss Priester sein und über Rechtskenntnisse verfügen) und der Schatzmeister (Vorsteher der bischöflichen Registratur). Priester- und Laiengremien haben beratende Funktion. Bei dem Bischofsamt handelt es sich um die höchste Stufe innerhalb der Kirche. Der Bischof muss zuerst zum Priester geweiht worden sein. Die Ernennung, die Enthebung oder Versetzung eines Bischofs erfolgt allein durch den Thearchen, vor dem die Bischöfe ihren geistlichen Gerichtsstand haben. Danach wird er von Bischöfen von drei Bischöfen oder direkt vom Thearchen zum Bischof geweiht. Das Bischofsamt ist ein Amt auf Lebenszeit.

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